Informationen der Landes Zuchtwartes

Online-Treffen am 08.11.2021, freiwillige Züchterinitiative „Rücken“


Liebe Landeszuchtwart(e)/Innen, Zuchtwarte und Teckelfreunde ich lade Sie recht herzlich zu unserem Online-Treffen am 08.11.2021 ein. Informiert werden soll über die freiwillige Züchterinitiative „Rücken“. Hier haben Sie die Chance den wissenschaftlichen Begleiter des Projektes Dr. Bernd Tellhelm persönlich kennenzulernen und natürlich zu befragen.

Start 19.00 h – Ende ca. 20.00 h, Anmeldung unter info@dtk1888.de. Das LogIn wird Ihnen am Veranstaltungstag übermittelt.

    1. Begrüßung und Allgemeines zur freiwilligen Züchterinitiative „Rücken“ (H. Odenweller-Klügl)
    2. Status Quo, erste Erfahrungen und Herausforderungen aus Sicht des Gutachters (Dr. Bernd Tellhelm Dysplasie Zentrum Gießen)
    3. Erfahrungsberichte zur Röntgenuntersuchung von einer Teckelbesitzerin und einer Teckelzüchterin zum Untersuchungsverlauf
    4. Ihre Fragen
    5. Sonstiges -Aktuelle Informationen zu neuen DNA-Tests (H.Odenweller-Klügl)


Im Rahmen eines Onlinemeetings ist ein interaktiver Austausch insbesondere bei einem größeren Teilnehmerkreis unverändert eine Herausforderung. Bitte reichen Sie deshalb Ihre Fragen bereits im Vorfeld ein, damit wir innerhalb der Punkte auf diese zielgerecht eingehen können. Während der Veranstaltung können natürlich über die Chatfunktion weitere Fragen adressiert werden.

Ich freue mich auf eine rege Teilnahme.

Viele Grüße

Heidrun Odenweller-Klügl
Bundeszuchtwartin

 

Aufhebung der Corona-Sonderregelungen ab 01.09.2021


Liebe Mitglieder,

laut Beschluss des geschäftssführenden Vorstands vom 30.06.2021 verlieren die derzeit gültigen Corona-Sonderregelungen im Bereich Zucht mit Stichtag 01.09.2021 ihre Gültigkeit. Ab dem 01.09.2021 gelten somit zur Zuchzulassung und zur Wurfabnahme wieder ausschließlich die Bestimmungen der ZEB (Zucht- und Eintragungsbestimmungen).

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Teckelfreunde,

aus gegebenem Anlass möchte ich nochmals auf die ZEB 1.2 (Zwingername) hinweisen: "Vor Vergabe eines Zwingernamens ist durch den LZW oder einen durch ihn autorisierten Gruppenzuchtwart eine Überprüfung des Wissensstandes des Antragstellers zur Betreibung eines Zwingers durchzuführen. ..."

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